frühe Kindheit 2/09
Am 5. April 2009 jährte sich die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) durch Deutschland zum 17. Mal. Mit der Ratifizierung ist Deutschland die Verpflichtung eingegangen, die in der Konvention niedergelegten Rechte des Kindes uneingeschränkt zu verwirklichen. Ob sie dieser Verpflichtung tatsächlich nachkommt, überprüft der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, dem in regelmäßigen Abständen ein Rechenschaftsbericht über den Stand der Umsetzung der Kinderrechte vorgelegt werden muss.
Am 4. April stand die erneute Vorlage des deutschen Staatenberichtes gemäß Art. 44 UN-KRK an. Die Bundesregierung ist aufgefordert darin zu berichten, welche Maßnahmen zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland getroffen wurden und „auf etwa bestehende Umstände und Schwierigkeiten hinzuweisen, welche sie daran hindern, die in der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen voll zu erfüllen.“
Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland wird erneut einen so genannten Ergänzenden Bericht (Schattenbericht) zum Staatenbericht beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorlegen. Obwohl der Staatenbericht noch nicht vorliegt, nimmt die National Coalition den Jahrestag der Ratifizierung zum Anlass aufzuzeigen, in welchen Bereichen in Deutschland noch Handlungsbedarf in punkto Verwirklichung der Kinderrechte besteht. Die ausgewählten Eckpunkte sind dabei ohne Anspruch auf Vollständigkeit als ein erster Einstieg in die Inhalte eines Ergänzenden Berichtes (Schattenberichts) zu verstehen, die im weiteren Verlauf der Berichterstattung noch fortgeschrieben werden.
Kinder haben Rechte
Erste Eckpunkte der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zur Erstellung ihres Ergänzenden Berichtes im Rahmen der Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
In der Präambel des 2005 von der Bundesregierung beschlossenen Nationalen Aktionsplans „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ heißt es, dass die UN-KRK „für Deutschland wie für fast alle Staaten der Erde die entscheidende Richtschnur für kinderpolitisches Handeln (ist). Sie hat zu einer neuen Sicht auf Kinder geführt und das Bewusstsein gestärkt, dass Kinder Träger eigener Rechte sind.“ Entgegen diesem Bekenntnis bleibt Deutschland zwanzig Jahre nach Verabschiedung der Konvention durch die Vereinten Nationen in zentralen Punkten weiterhin hinter internationalen Kinderrechtsstandards zurück. Daher sind aus Sicht der National Coalition die folgenden Schritte vordringlich:
Rücknahme der Vorbehaltserklärung
Mit der anlässlich der Ratifikation niedergelegten Vorbehaltserklärung gegenüber der UN-KRK entzieht sich die Bundesregierung dem Gebot der Nichtdiskriminierung, demzufolge gemäß Art. 2 UN-KRK alle Kinder gleiche Rechte haben. In Deutschland gilt dieses Prinzip nicht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nicht dieselben Rechte genießen wie andere Kinder. Eine Rücknahme der Vorbehaltserklärung ist überfällig und würde auch international deutlich machen, dass Deutschland bereit ist, internationale Menschenrechtsübereinkommen uneingeschränkt umzusetzen.
Vorrang des Kindeswohls durchsetzen
Nach Art. 3 UN-KRK sind Gesetzgebung, Rechtssprechung und Verwaltung verpflichtet, in allen Kinder betreffenden Angelegenheiten das Kindeswohl als vorrangig zu berücksichtigenden Gesichtspunkt zur Geltung zu bringen. Eine Pflicht, der in Deutschland derzeit nicht hinreichend Rechnung getragen wird. Parlamente, Oberste Bundes- und Landesbehörden, kommunale Spitzenverbände, Kammern und Juristischen Berufsvereinigungen sollten das Gebot des Kindeswohlvorrangs bekannt machen und die daraus folgenden Verpflichtungen aufarbeiten.
Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz
Der in Art. 4 UN-KRK enthaltenen Verpflichtung, alle geeigneten Gesetzgebungsmaßnahmen „zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte“ zu treffen, ist Deutschland bisher nicht ausreichend nachgekommen. Im Grundgesetz tauchen Kinder lediglich als Objekte ihrer Eltern auf. Eine Aufnahme grundlegender Kinderrechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung in die Verfassung und die grundgesetzliche Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls stehen weiterhin aus.
Monitoring der Kinderrechte
Entgegen der Empfehlung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindesan die Bundesregierung, eine „unabhängige Menschenrechtsinstitution auf Bundesebene“ einzurichten, um die Fortschritte der Umsetzung der UN-KRK zu überwachen und zu bewerten, existiert bisher kein wirksames und unabhängiges Monitoring der Kinderrechte in Deutschland. Ein solches Monitoring-System sollte die unterschiedlichen föderalen Ebenen berücksichtigen und neben Datenerhebung und Beschwerdemanagement auch eine politische Bewertung des Stands der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland beinhalten.
Bekanntmachung der Konvention
Gemäß Art. 42 UN-KRK hat sich Deutschland verpflichtet, die Grundsätze und Bestimmungen der Konvention „[...] durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen“. Tatsächlich sind die Grundlagen des Kinderrechtsansatzes und die in der Konvention niedergelegten Rechte vielen Erwachsenen – darunter zahlreichen Fachkräften – sowie Kindern nicht bekannt. Eine systematische Menschen- und Kinderrechtsbildung als Bestandteil schulischer und beruflicher Aus- und Fortbildungen ist dringend erforderlich. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur interkulturellen und interreligiösen Werteerziehung.
Weitere politische Maßnahmen
Um die Umsetzung der UN-KRK in Deutschland zu fördern und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Rechte der Kinder zu stärken, sind darüber hinaus weitere politische Maßnahmen sinnvoll. Ein Element einer umfassenden Kinderrechtspolitik ist die vollständige und rasche Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ beschlossenen Maßnahmen und dessen Fortschreibung über 2010 hinaus. Darüber hinaus sollte der Deutsche Bundestag regelmäßig einmal im Jahr in einer Plenarsitzung über den Stand der Kinderrechte in Deutschland debattieren, um auf diese Weise fortlaufend Bilanz zu ziehen, Handlungsbedarf zu identifizieren und die politischen Weichen für eine Verbesserung der Situation der Kinder in Deutschland zu stellen.
Keine Kinderarmut in Deutschland
Die National Coalition fordert zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland:
• eine wirksame Grundsicherung für Kinder in einem eigenständigen System
außerhalb des SGB II,
• einen bedarfsgerechten Kinderregelsatz für Kinder einzuführen, der eine
Überprüfung des Verhältnisses von Pauschalen und Sachleistungen mit
einschließt,
• neben den monetären Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Kinder und
ihre Familien die lokalen Infrastrukturangebote in den Bereichen Bildung, Sport und
Kultur auszubauen und qualitativ zu verbessern,
• die nachwachsende Generation als Leistungsträger eigener Art und als
eigenständige, anspruchsberechtigte Gruppe zu berücksichtigen.
Schulischer Bildungserfolg für jedes Kind!
Die National Coalition fordert zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland:
• den Umbau des 4-gliedrigen Schulsystems in ein Regelschulsystem, das kein Kind
ausgrenzt und jedes Kind individuell fördert,
• öffentlich finanziertes Schulfrühstück und Mittagsmahlzeiten als Voraussetzungen
gesunder Entwicklung,
• eine konventionskonforme Überarbeitung des Schulrechts,
• Achtung der Rechte des Kindes durch eine demokratische Schulkultur (in allen
Bereichen)
• Kinderrechte als Teil der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern,
• Lernmittelfreiheit.
Kinder entscheiden mit
Die National Coalition fordert zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland:
• die rechtliche Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen
Kommunal- bzw. Gemeindeordnungen,
• Anlaufstellen für Kinder zu fördern, in denen sich diese über ihre Rechte
informieren können und an deren Konzeption sie beteiligt werden,
• die Bereitstellung der erforderlichen Mittel und Instrumente für eine echte,
kindergerechte und umfassende Beteiligung von Kindern,
• Kinderrechte in Kindertageseinrichtungen und Schulen zu bringen (z.B. über
Projekttage/Projektwochen),
• Informationen zur Beteiligung in einer kindergerechten Art und Weise
bereitzustellen,
Kinder stark machen im Umgang mit Medien
Die National Coalition fordert zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland:
• die Verankerung des Erwerbs von Medienkompetenz in den Lehrplänen aller
Bildungsinstitutionen und in den Bildungsplänen und Konzeptionen der
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (der wirksamste Jugendmedienschutz
ist die Befähigung junger Menschen zum kritischen, selbstbewussten und
verantwortungsvollen Umgang mit medialen Inhalten),
• den Ausbau von geeigneten Angeboten der Familienbildung zur Mediennutzung
vor allem für Familien mit niedrigem Bildungsstand,
• die Verbesserung von Umsetzung und Kontrolle der ausreichenden gesetzlichen
Regelungen zum Jugendmedienschutz,
• den Einsatz der Bundesregierung für verbesserte internationale Regelungen.
Für ein kindergerechtes Gesundheitssystem
Die National Coalition fordert zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland:
• flächendeckende Beratungs – und Koordinierungsstellen ( Pflegestützpunkte) zur
Gesundheitsberatung von Familien mit gesunden und kranken Kindern,
• ein kindgerechtes Fallpauschalensystem für die Kinderkliniken und
Kinderabteilungen,
• kostendeckende Vergütung der Spezialambulanzen,
• den Erhalt der Ausbildung zur Kinderkrankenpflege,
• niedrigschwelliger und unkomplizierter Zugang aller Familien mit chronisch
kranken und behinderten Kindern zu Leistungen des Gesundheitssystems.
Internationale Verpflichtungen wahrnehmen
Die National Coalition fordert zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland:
• Die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention soll zurückgenommen
werden und die Kinderrechte auch für alle Flüchtlingskinder in Deutschland
uneingeschränkt Umsetzung finden.
• Kinder auf der Flucht dürfen nicht den Beschränkungen des
Asylbewerberleistungsgesetzes unterliegen, sondern müssen vollen Zugang zu
den Leistungen des deutschen Sozialsystems einschließlich umfassender
medizinischer Versorgung haben.
• Um den Schulbesuch für alle Flüchtlingskinder – auch mit illegalem
Aufenthaltsstatus – verbindlich und einheitlich zu regeln, sollte in allen
Bundesländern Schulpflicht und damit Schulrecht, unabhängig vom
Aufenthaltsstatus, gelten.
• Bei der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge muss das Kindeswohl
immer Vorrang haben. Sie müssen schnell durch das zuständige Jugendamt
betreut und kindgerecht untergebracht werden. Durch entsprechende
Clearingeinrichtungen, zügige Verfahren und fördernde Betreuung durch die
Jugendämter muss sicher gestellt sein, dass sie rasch Hilfe, Unterstützung und
Klärung ihres Aufenthaltstatus erfahren.
• Öffentliche Stellen, die in ihrer Arbeit mit Kindern befasst sind, insbesondere
Schulen und Kindertageseinrichtungen und Schulen, müssen von der Meldepflicht
nach §87 Aufenthaltsgesetz entbunden werden.
• Die Bundesregierung muss vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und
Wirtschaftskrise an ihrem Versprechen zur stufenweisen Steigerung der
Entwicklungsfinanzierung auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens bis 2015
festhalten. Bei dem von der zuständigen Bundesministerin geforderten
„Investitionsprogramms für die Ärmsten der Welt“ müssen die Bedürfnisse der
Kinder Vorrang haben, darunter die Förderung der Bildung und die Sicherung von
Basisgesundheitsdiensten.
• Der Aktionsplan gegen sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen muss dringend
fortgeschrieben und um Maßnahmen zum Schutz vor neuen Bedrohungen ergänzt
werden. Die Bundesregierung muss sich in Deutschland und in der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dafür einsetzen, systematisch eine
schützende Umgebung für Kinder zu schaffen, Gesetze zu verschärfen und die
Strafverfolgung auszubauen.
Quelle: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, Berlin 2008, www.national-coalition.de
Newsletter Nr. 441
vom 16. Mai 2012