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Newsletter Nr. 427 vom 2. Februar 2012

(1) Ministerin Schröder präsentiert Vorhaben für 2012

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hält unverändert an der Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes im Jahr 2013 fest. Dies teilte Schröder am 25. Januar 2012 vor dem Familienausschuss mit, den sie über die Vorhaben ihres Ministeriums im Jahr 2012 informierte. Nach Aussage der Ministerin stehen die Eckpunkte fest, das Gesetz werde noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht. So sollen Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen, ab 2013 zunächst 100 Euro monatlich für das zweite Lebensjahr des Kindes erhalten, ab 2014 dann 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes. Mit dem Betreuungsgeld würde den Eltern die Wahl gelassen, ob ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut werden soll oder ob sie dies selbst daheim tun wollen.
Mahnende Worte richtete Kristina Schröder an die Bundesländer. Noch immer seien nicht alle Bundesmittel für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ausgeschöpft. Rund 500 Millionen Euro – dies entspreche 23 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel – seien noch nicht beantragt worden. Wenn einzelne Länder die Mittel nicht abriefen, würden sie an andere Länder verteilt, drohte die Ministerin. Schröder zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass der gesetzlich garantierte Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013 auch erfüllt werde. Die angestrebten 750.000 Plätze entsprächen einer Betreuungsquote von rund 40 Prozent. Dies sei ausreichend.
Mehr staatliche Unterstützung sollen Paare erhalten, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können. Viele dieser Kinderlosen könnten eine entsprechende Behandlung finanziell nicht stemmen, argumentierte Schröder. Die Ministerin präferiert ein System, bei dem 50 Prozent der Behandlungskosten bei den ersten drei Versuchen einer Schwangerschaft von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden und die anderen 50 Prozent je zur Hälfte vom Bund und den Bundesländern. Sachsen und Sachsen-Anhalt hätten bereits ihr Interesse an einem solchen Modell bekundet, sagte Kristina Schröder.
Eine gesetzliche Regelung strebt Schröder nach eigenem Bekunden für sogenannte „vertrauliche Geburten“ an. Dies soll es ermöglichen, dass eine Frau ein Kind im Krankenhaus entbinden kann, ohne dass ihre Daten an die Meldeämter weitergeleitet werden und ihre Anonymität gegenüber ihren übrigen Familienangehörigen gewahrt bleibt. Im Gegenzug soll das Kind allerdings nach zwölf bis 14 Jahren das Recht haben, die Daten über die Mutter einzusehen und so Informationen über die eigene Herkunft zu erhalten. Der gesamte Komplex müsse „aus der Grauzone raus“ argumentierte Schröder. Babyklappen und anonyme Geburten seien zwar in Notsituationen hilfreich. Allerdings gelte es, auch die Rechte des Kindes zu wahren. Vor allem müsste Sorge getragen werden, dass schwangere Frauen zur Entbindung ins Krankenhaus kommen. Dort sei es auch einfacher, die Frauen umfassend über Hilfsangebote zu informieren, wenn sie das Kind doch nicht zur Adoption frei geben wollen. Änderungen will Schröder auch beim Adoptionsrecht bewirken. Dies müsse besser an die Lebenswirklichkeit angepasst werden.
Als weitere Vorhaben benannte Ministerin Schröder die Einführung der Flexi-Quote für Frauen in börsennotierten Unternehmen, den Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes, die Zusammenführung der Ausbildung bei den Pflegeberufen, die Weiterführung des Programms „Mehr Männer in Kitas“ und der Mehrgenerationenhäuser, die Freischaltung des Nothilfetelefons für Frauen in Not zum Ende des Jahres 2012, die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, die Entschädigung von sexuell missbrauchten Kindern in Heimen und Erziehungseinrichtungen der DDR sowie die Prävention gegen Rechtsextremismus.

Quelle: heute im bundestag vom 25.1.2012

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(2) Deutscher Kinderschutzbund: Kinderarmut nach wie vor hoch

Die am 26. Januar veröffentlichten Zahlen, nach denen es immer weniger Kinder in Armut gibt, sieht der Deutsche Kinderschutzbund kritisch. Zwar sinkt die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die Sozialgeld (Hartz IV) beziehen, von 2006 bis 2011 um annähernd 250.000, aber wichtige Aspekte werden nicht beachtet. So ist die Anzahl der Kinder in Deutschland stark rückläufig. Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes: „Seit dem Jahr 2006 gibt es fast 750.000 Kinder unter 15 Jahren weniger in unserem Land. Wenn es also immer weniger Kinder gibt, so ist es keine Überraschung, dass in absoluten Zahlen betrachtet auch immer weniger Kinder von Sozialleistungen leben.“
Die Quote der Kinder, die von Sozialgeld (Hartz IV) leben, ist zwischen September 2006 und September 2011 um lediglich 1,5 Prozentpunkte gesunken. Waren 2006 noch 16,6 Prozent der Kinder unter 15 Jahren hilfebedürftig, so sind es nach aktuellsten Erhebungen 15,1 Prozent. Dies ist zwar eine positive Entwicklung, die derzeitige Berichterstattung irritiert jedoch, da sie einen deutlich stärkeren Rückgang der Kinderarmut suggeriert.
Im Vergleich zum Rückgang der Arbeitslosenquote von 10,8 Prozent in 2006 auf 6,6 Prozent im September 2011 zeigt sich, dass die Kinderarmut in den vergangenen Jahren bei fallender Konjunktur immer stärker gestiegen ist als die Arbeitslosigkeit. Dies weist auf die strukturellen Probleme hin, die durch den Niedriglohnsektor und den ungerechten Familienleistungsausgleich entstehen. Jetzt geht die Kinderarmut bei positiver Konjunkturentwicklung deutlich geringer zurück als die Arbeitslosigkeit. Deswegen wird es mittelfristig eine weitere Steigerung der Kinderarmut geben, wenn die grundsätzlichen strukturellen Probleme nicht angepasst werden.
„Kinderarmut ist nach wie vor eines der dringendsten Probleme unserer Gesellschaft“, so Heinz Hilgers. „Die Statistik der nicht-erwerbsfähigen Hartz IV-Empfänger unter 15 Jahren reicht nicht aus, um das Ausmaß der finanziell benachteiligten Kinder in unserem Land zu beschreiben. So fehlen die Altersgruppen der 15 bis 18-Jährigen. Betrachtet man alle Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, so ist von über 2,4 Millionen Kindern in Armut auszugehen (dies sind auch die anspruchsberechtigten Kinder für das Bildungs- und Teilhabepaket)“ so Hilgers.

Quelle: ots-Originaltext: Deutscher Kinderschutzbund e.V. vom 26.1.2012

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(3) Kinderkommission: Theater fördert Selbstbewusstsein von Kindern

Nach einem Besuch der Kinderkommission des Bundestages bei einem Theaterprojekt des Kooperations-Netzwerks für Kulturelle Bildung im Bereich Theater (TUSCH) in der Berliner Rothenburg-Grundschule erklärte die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Nicole Bracht-Bendt: „Das Projekt sollte im wahrsten Sinne des Wortes überall Schule machen. Ich bin beeindruckt, wie unverkrampft und spontan die Jugendlichen auf der Bühne in ihre Rolle schlüpfen. Das Theaterspiel fördert auf spielerische Weise das Selbstbewusstsein und das soziale Verhalten von Kindern und Jugendlichen. Auf der Bühne geht es nicht um Leistung, sondern um ein offenes Miteinander, von dem alle profitieren“.
In dem Netzwerk der Kulturellen Bildung sind 122 Berliner Schulen und 40 Berliner Theater aktiv. Neben Theaterprojekten und -besuchen von Jugendlichen bietet TUSCH künstlerische Werkstattangebote und Fortbildungen für Lehrer/innen und Künstler/innen an. Das kulturelle Netzwerk initiiert diese Partnerschaften, unterstützt sie inhaltlich, organisatorisch und finanziell und begleitet sie für jeweils drei Jahre.
„Die Schüler und Schülerinnen werden durch die Theaterprofis für die Theaterkunst sensibilisiert. Zugleich erhalten sie tolle Anregungen, wie sie auch abseits der Bühne sich selbst und ihre Kreativität besser einbringen können“, so die Vorsitzende der Kinderkommission.
In sieben Städten und Regionen gibt es mittlerweile TUSCH-Nachfolgeprojekte. Nicole Bracht-Bendt: „Im Theater gibt es kein „richtig“ oder „falsch“ und keinen Leistungsdruck. Spielerisch wird das Selbstbewusstsein gestärkt. Ich wünsche mir, dass viele solcher Projekte bundesweit realisiert werden können.“

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 27.1.2012

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(4) Missbrauchsbeauftragter trifft Betroffenen-Initiativen zum ersten Jour Fixe

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat Betroffenen-Initiativen zu einem intensiven Gesprächsaustausch nach Berlin eingeladen, um mit ihnen die Schwerpunktthemen zu identifizieren, die auch nach Ende des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ im Vordergrund der weiteren Arbeit stehen sollen. Die Gespräche werden in regelmäßigen Abständen fortgeführt, geplant sind rund drei Jour Fixe pro Jahr.
Am 27. Januar haben elf Betroffenen-Initiativen mit jeweils bis zu zwei Vertreterinnen und Vertretern an der Sitzung teilgenommen (Liste der Initiativen siehe am Ende der Pressemitteilung).
„Ohne die strukturierte Rückkoppelung mit engagierten Betroffenen fehlt die entscheidende Fachexpertise“, so Johannes-Wilhelm Rörig im heutigen Pressegespräch, „bei den aufgeworfenen Problemfeldern sehe ich großen Bedarf, diese in weitere Fachrunden zu tragen und sie in die politische und gesellschaftliche Diskussion einfließen zu lassen.“ Hierzu zählen laut Rörig insbesondere: Änderung der strafrechtlichen Verjährungsfristen (die Positionen unter den teilnehmenden Betroffenen-Initiativen reichen hier von der Abschaffung bis zur Verlängerung) und die weitere Aufarbeitung des zum Teil jahrelangen sexuellen Kindesmissbrauchs in vielen Institutionen sowie die Anerkennungs- und Wiedergutmachungsleistungen der Institutionen, in denen sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen stattgefunden hat. Um diese brennenden Themen weiter fachlich zu begleiten und auch in die öffentliche Diskussion zu bringen, ist ein hochrangiger Fachbeirat vom Unabhängigen Beauftragten berufen worden, in dem auch Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenen-Initiativen ihren Sitz haben werden. Der Fachbeirat wird die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten begleiten, aber auch Schwerpunktthemen in Hearings vertiefen. Auch die ehemalige Unabhängige Beauftragte, Dr. Christine Bergmann, ist Mitglied des Fachbeirats, der im März das erste Mal zusammentreffen wird. „Die Gefahren und Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs dürfen nach Ende des Runden Tisches nicht aus der öffentlichen Diskussion verschwinden“, betonte Rörig, „die vielen Betroffenen-Initiativen, die hier heute zusammenkommen sind, und der konstruktive und vielseitige Dialog, der heute miteinander geführt wurde, machen deutlich, wie wichtig es ist, dass Betroffene umfassend Gehör finden und in die weiteren Prozesse als Expertinnen und Experten eingebunden werden“. Das große Engagement der Betroffenen sei auch ein Appell an Politik und Gesellschaft, den jetzt anlaufenden Umsetzungsprozess der vom Runden Tisch erarbeiteten Maßnahmen aktiv zu unterstützen, damit das Brechen des Schweigens, das vor genau zwei Jahren mit der Aufdeckung der Missbrauchsfälle im Canisius-Kolleg begonnen habe, nicht umsonst gewesen sei. „Wir sind leider noch weit davon entfernt, dass geschützte Orte für Kinder, sei es in Einrichtungen oder in der Familie, Mädchen und Jungen umfassenden Schutz vor sexualisierter Gewalt bieten“, sagte Rörig zum Abschluss des rund fünfstündigen Jour Fixe. Der Runde Tisch habe mit seinem Abschlussbericht eine Vielzahl guter Empfehlungen unterbreitet, aber dadurch alleine verbessere sich der Schutz vor sexualisierter Gewalt für Kinder noch nicht. Deshalb gehe es jetzt in den Jahren 2012 und 2013 auch um die konsequente und flächendeckende Einführung und Weiterentwicklung von Schutz- und Interventionskonzepten. Alle Verbände, Kirchen, Kommunen, Länder und der Bund stehen in der Verantwortung und Pflicht, die Umsetzung der Empfehlungen voranzutreiben. Rörig beabsichtigt, noch bis Sommer dazu ein Monitoring zu entwickeln und in den Jahren 2012 und 2013 repräsentative Befragungen durchzuführen. Ende 2012 soll dann erstmals berichtet werden, ob die Empfehlungen des Runden Tisches umgesetzt werden – oder die Empfehlungen Papier geblieben sind.
Teilnehmende Betroffenen-Initiativen: Bringt Licht ins Dunkel e.V., Bundesinitiative der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Kindesalter e.V., Eckiger Tisch e.V., gegen –missbrauch e.V., Glasbrechen e.V. – Betroffene sexualisierter Gewalt auf der Odenwaldschule, Initiative Ehemaliger Johanneum Homburg, Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e.V., Missbrauch in Ahrensburg e.V., MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene, Mutmachen, Sexualisierte Misshandlung – Betroffenenteam
Weitere Informationen zu den Betroffenen-Initiativen sowie Statements und Ansprechpartner/innen finden Sie in einer aktuellen Übersicht auf der Website des Unabhängigen Beauftragten unter www.beauftagter-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 27.1.2012

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(5) Caritasverband: Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht gefordert

Mit Blick auf den am 31. Januar stattfindenden 5. Integrationsgipfel kritisiert der Deutsche Caritasverband, dass die Kinderrechte ausländischen Kindern oder deutschen Kindern mit ausländischen Eltern nicht im vollen Umfang zugestanden werden, obwohl die Kinderrechtskonvention für alle Kinder gilt.
So sind zum Beispiel Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht dringend erforderlich. Ausländische Minderjährige werden bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres wie Erwachsene behandelt und müssen sich u. a. selbst um die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels kümmern. Diese so genannte ausländerrechtliche Verfahrensfähigkeit muss von 16 auf 18 Jahre hochgesetzt werden. Auch der Besuch einer Kindertagesstätte oder einer Schule muss für alle Kinder möglich sein, unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status. Darüber hinaus muss es auch für ausländische Minderjährige mit einem Aufenthaltstitel oder einer Duldung möglich sein, eine Ausbildung zu machen und so gefördert zu werden, dass der Lebensunterhalt sichergestellt ist. Dies darf nicht an eine mögliche Berufstätigkeit der Eltern oder an vorher einzuhaltende Aufenthaltszeiten in Deutschland gebunden sein.
20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben einen Migrationshintergrund. Bei den unter 18-Jährigen sind es 30 Prozent, in einigen Großstädten sind es bereits über 50 Prozent bei den unter Sechsjährigen. Diese Kinder und Jugendlichen sind in Deutschland geboren und aufgewachsen und müssen die gleichen Chancen bekommen wie andere Kinder auch. Doch allzu oft werden sie so behandelt, als gehörten sie nicht hierher.
Beim 5. Integrationsgipfel wird der Nationale Aktionsplan Integration vorgestellt, an dem auch der Deutsche Caritasverband mitgearbeitet hat. Die Caritas begrüßt das Ziel dieses Integrationsplans, auf diese Weise Integrationsangebote verbindlicher zu gestalten. Für gelingende Integration ist es jedoch entscheidend, diese von Anfang an aktiv zu gestalten und nicht bereits Kindern viele Chancen vorzuenthalten.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 31.1.2012

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(6) Kinderkommission engagiert sich am Red Hand Day – Kinder sind keine Soldaten!

Jedes Jahr am 12. Februar findet der Red Hand Day statt – der internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten. In aller Welt engagieren sich Jugendliche mit der Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern in Kriegen. Das Symbol der Aktion, die rote Hand, steht dabei für das „Nein“ zur Rekrutierung und zum Einsatz von Kindersoldaten.
Auf Anregung von Kindern und Jugendlichen unterstützt die Kinderkommission die Aktion Rote Hand mit einem eigenen Stand, an dem sich auch das Deutsche Bündnis Kindersoldaten beteiligt. Hier können Politiker, Mitarbeiter und Besucher des Bundestages ihre Handabdrücke abgegeben und so gegen den Einsatz von Kindersoldaten protestieren. Die gesammelten Handabdrücke leitet die Kinderkommission an die Vereinten Nationen weiter. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, hat bereits ihre Teilnahme zugesagt.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 1.2.2012

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(7) In mehr als einem Dutzend Staaten Kindersoldaten zum Einsatz gekommen

Im Jahr 2010 sind nach Kenntnis der Bundesregierung in mehr als einem Dutzend Staaten Kindersoldaten zum Einsatz gekommen. Diese Kenntnisse deckten sich mit den Angaben der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für das Thema „Kinder und bewaffnete Konflikte“, die in den jährlichen Bericht des UN-Generalsekretärs Eingang finden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/8408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8306). Danach kamen Kindersoldaten in Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo, Irak, Jemen, Kolumbien, Myanmar, Nepal, den Philippinen, Somalia, Sri Lanka, Sudan/Südsudan, Tschad, Uganda sowie der Zentralafrikanischen Republik zum Einsatz.

Quelle: heute im bundestag vom 1.2.2012

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(8) Statistisches Bundesamt: Zahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gestiegen

Die Gesamtzahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Einrichtungen der Kindertagesbetreuung) in Deutschland erhöhte sich zum Jahresende 2010 gegenüber 2006 – dem Zeitpunkt der letzten Erhebung – um rund 5 Prozent auf 29.200. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank dabei die Zahl der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft um 1,8 Prozent. Die freien Träger betrieben dagegen 4,6 Prozent mehr Einrichtungen als vier Jahre zuvor; ihr Anteil an den Einrichtungen insgesamt lag bei rund 76 Prozent. Daneben gab es 2010 weitere fast 3.500 Einrichtungen und Geschäftsstellen der Jugendhilfeverwaltung (+ 21,9 Prozent gegenüber 2006).
Zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zählen unter anderem Einrichtungen für Heimerziehung, Jugendarbeit, Frühförderung sowie Jugendzentren und Jugendräume, Familienferienstätten und Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen.
Die Zahl der Beschäftigten in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne hauswirtschaftliches und technisches Personal) stieg bundesweit gegenüber 2006 auf 195.200 Personen (+ 15,3 Prozent). Davon waren fast 50.000 Personen in der Heimerziehung tätig, mehr als 20.000 in der freizeitbezogenen offenen Jugendarbeit.
Rund 89.800 Beschäftigte (46 Prozent) hatten einen Hochschulabschluss. 41.400 (21 Prozent) waren Erzieher und Erzieherinnen.
Detaillierte Ergebnisse der Statistiken zu den Einrichtungen und tätigen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) finden sich im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de, Pfad: Startseite > Publikationen > Fachveröffentlichungen > Sozialleistungen > Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: ots-Originaltext: Statistisches Bundesamt vom 27.1.2012

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(9) Deutsches Kinderhilfswerk mit vielfältigem Programm im Jubiläumsjahr 2012

Mit einem vielfältigen Programm begeht das Deutsche Kinderhilfswerk in diesem Jahr unter dem Motto „Kinder brauchen Freunde“ sein 40-jähriges Bestehen. Erster Höhepunkt wird am 11. März eine große Geburtstagsgala im Berliner Friedrichstadt-Palast mit rund 1.400 Gästen aus Politik und Showbusiness sein. Zu den Gästen zählen natürlich auch sehr viele Kinder und Freunde des Deutschen Kinderhilfswerkes, die durch ihre Unterstützung die Arbeit der Kinderrechtsorganisation möglich gemacht haben. Gefeiert wird in einer großen Spielshow unter dem Motto „Freunde feiern“. Außerdem wird im Friedrichstadt-Palast die „Goldene Göre“ verliehen, der Preis des Deutschen Kinderhilfswerkes für Kinder- und Jugendbeteiligung.
„Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich seit 40 Jahren für Kinder in Deutschland ein. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir durch unsere Arbeit wesentlich dazu beigetragen haben, dass sehr viele Kinder und Jugendliche in Deutschland bessere Lebensbedingungen haben als früher“, betont der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. „Das ist aber auch ein Ansporn für uns dafür zu sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesund aufwachsen können und faire Bildungschancen haben. Hier liegt angesichts der hohen Kinderarmutsquote in Deutschland noch ein großes Stück Arbeit vor uns“, so Krüger weiter.
Weitere Höhepunkte des Jubiläumsjahres sind der bundesweite Weltspieltag im Mai, ein SAP-Benefizkonzert im Juli in Mannheim und das bundeszentrale Weltkindertagsfest in Berlin im September dieses Jahres. Geplant sind zudem eine Reihe von Fachveranstaltungen zu kinderpolitischen Themen, eine Studie zur Beteiligung von Kindern im Kita-Alter und ein großer Kinderrechts-Kongress im Herbst in Stuttgart, der sich dem Thema Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland widmet.
Das Deutsche Kinderhilfswerk ist eine bundesweit tätige Kinderrechtsorganisation. Das Leitbild der Organisation legt die gleichrangigen Arbeitsfelder Kinderrechte, Kinderbeteiligung und Kinderarmut fest. Das Deutsche Kinderhilfswerk nutzt das Potential örtlicher Initiativen und sozialer Träger, um aus seiner kinderpolitischen Kompetenz heraus lokale Lösungen für strukturelle Problemstellungen zu finden. Diese unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk fachlich und finanziell. Das Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen insbesondere von benachteiligten Kindern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 31.1.2012

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(10) 10 Jahre Gewaltschutzgesetz – häusliche Gewalt ist keine Privatsache mehr

Am 1. Januar 2002 trat in Deutschland aufgrund einer Initiative von Frauen aus allen Fraktionen das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft. Dieser Zeitpunkt markiert für Deutschland einen Paradigmenwechsel: Wurde häusliche Gewalt bis dahin als Privatangelegenheit angesehen, die die Beteiligten unter sich auszutragen hatten, so wurde nun der Schutz davor zur staatlichen Aufgabe. Nach dem GewSchG können von häuslicher Gewalt betroffene Frauen eine Schutzanordnung vom Amtsgericht erlangen, die dem Antragsgegner Kontaktaufnahmen jeglicher Art untersagt sowie Annäherungen, Bedrohungen und Verletzung unter Strafandrohung verbietet. Dies war schon deshalb dringend nötig, weil Täter die vorherige Zurückhaltung der Gesellschaft und des Staates gegenüber häuslicher Gewalt als Bestätigung ihres kriminellen Handelns missverstanden haben.
„Häusliche Gewalt, auch als Partnerschaftsgewalt bezeichnet, ist ein Gift, das die kleinste Einheit der Gesellschaft, die Familie, oder den sozialen Nahraum als Rückzugs- und Sicherheitsraum zerstört, die Frauen gefährdet und verletzt sowie die in diesem Beziehungsgeflecht lebenden Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung nachhaltig zu schädigen vermag“, so Dagmar Freudenberg, Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbunds (djb). „Allerdings sind mit der Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes nicht alle Probleme des Phänomens häusliche Gewalt gelöst, auch wenn die Änderung der Zuständigkeiten durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) viele zeitraubende Zuständigkeitsstreitigkeiten gelöst hat“, so Susanne Köhler, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Fachkommission Gewalt gegen Frauen und Kinder des djb. Beide sehen weiteren Reformbedarf: „Die Strafvorschrift des § 4 GewSchG, mit der ein Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bei Verstößen gegen eine zivilrechtliche Gewaltschutzanordnung angedroht wird, qualifiziert diese Straftat als Bagatelldelikt und gibt ihr damit in der Strafverfolgung ein geringeres Gewicht als der Fischwilderei. Nicht zuletzt aus diesem Grund werden in der Praxis immer noch Fälle häuslicher Gewalt von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt“, so die Strafrechtlerin Dagmar Freudenberg. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Familienverbund ist vom Gewaltschutzgesetz ausgenommen und kann über die familienrechtlichen Vorschriften der §§ 1666, 1666a BGB nicht hinreichend gewährleistet werden“, ergänzt die Familienrechtlerin Susanne Köhler. Nach der Auswertung der Länderumfrage des djb 2011 wird der djb Vorschläge zur weiteren Verbesserung von Intervention und Prävention bei häuslicher Gewalt erarbeiten und notwendige Reformen vorantreiben.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 31.1.2012

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(11) Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Kinderseite im Internet

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine eigene Internetseite für Kinder und Jugendliche gestartet. Die neue Internetpräsenz ist ab sofort erreichbar unter den Adressen www.bmelv.de und www.bmelv-durchblicker.de.
„Ob Handy oder Taschengeld, ob im Umgang mit persönlichen Daten im Internet oder dem ersten Sparkonto: Die meisten Kinder und Jugendlichen treffen schon früh wichtige Konsumentscheidungen. Deshalb können grundlegende Verbraucherkompetenzen nicht früh genug erlernt werden. Die neue Internetseite des BMELV bietet Kindern und Jugendlichen wertvolle Informationen, um den immer komplexer werdenden Alltag zu meistern. Sie enthält eine bunte, abwechslungsreiche Mischung von Beiträgen über Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und stärkt so gezielt die Alltagskompetenz junger Menschen. So bekommen junge Leute frühzeitig den Durchblick über ihre Rechte, Chancen und Risiken in der Informations- und Konsumwelt“, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am 23. Januar zum Start der Internetseite.
Die vier „Durchblicker“ Anna, Tarik, Luzy und Paul begleiten im neuen Internetangebot des BMELV Kinder und Jugendliche durch spannende und abwechslungsreiche Themen rund um Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Unter www.bmelv-durchblicker.de oder www.bmelv.de informiert das Ministerium über zahlreiche Themen aus der Lebenswelt der Acht- bis Vierzehnjährigen und gibt nützliche Tipps für den Alltag.
Kinder sind heute längst eine attraktive Zielgruppe für die Werbung. Sie besitzen oft Mobiltelefone und Konten, laden Spiele im Internet herunter und gehen dabei Vertragsbeziehungen ein. In der digitalen Welt haben Kinder und Jugendliche einen viel größeren Radius als in der realen Welt. Damit verbunden ist die Gefahr, dass persönliche Daten im Internet von fremden Personen missbraucht werden. Deshalb bietet die neue Internetseite auch zum Datenschutz im Netz viele alltagsnahe Tipps an.
Was verrät die Verpackung beim Einkaufen, welche Fallstricke lauern beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages und was sind eigentlich meine Rechte als Kunde? Das und vieles mehr erfahren Kinder und Jugendliche in Infobeiträgen, Geschichten, Spielen und Filmen. Mit dem neuen Internetangebot informiert das BMELV auch über ausgewogene und vielseitige Ernährung, bietet Denkanstöße zur Wertschätzung von Lebensmitteln und gibt Tipps, wie Lebensmittelabfälle vermieden werden können. Ziel ist es, junge Menschen zum Nachdenken über Konsumgewohnheiten anzuregen und ihnen praktische Tipps an die Hand zu geben.
Auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin sind junge Besucherinnen und Besucher vom 20. bis 29. Januar 2012 in der Sonderschau des BMELV in Halle 23a eingeladen, ihr Wissen bei einer „Durchblicker-Rallye“ zu testen und das „Durchblicker-Diplom“ zu erwerben.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 23.1.2012

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(12) Neue Broschüre: Empfehlungen im Umgang mit angeborenen Immundefekten

Experten aus ganz Europa haben einen Leitfaden herausgebracht, der aktuell an mehr als 400 Politiker und Behörden versendet wird: „Empfehlungen für einen besseren Umgang mit angeborenen, primären Immundefekten (PID)“. Die Broschüre soll die Politik und relevante Institutionen in Deutschland und Europa für das Krankheitsbild angeborene Immundefekte sensibilisieren. Diese Erkrankungen werden aufgrund ihrer Seltenheit noch zu wenig diagnostiziert. Betroffene Patienten haben daher oft einen langen Leidensweg hinter sich, bevor sie durch eine richtige Diagnose angemessen therapiert werden.
Ziel der Broschüre ist es, die Diagnoserate für angeborene Immundefekte zu erhöhen und so die Patientenversorgung zu verbessern. Sie informiert generell über primäre Immundefekte und beschreibt bisherige Aktivitäten der Europäischen Union im Hinblick auf seltene Erkrankungen. Zudem stellt die Broschüre den gesamtwirtschaftlichen Nutzen heraus, den eine verbesserte Behandlungssituation für Patienten mit seltenen Krankheiten mit sich bringt.
Die Forderungen der Expertengruppe sind in konkreten Handlungsempfehlungen formuliert. So fordern sie für Deutschland u. a. die Erweiterung des Neugeborenen-Screenings auf schwere angeborene Immundefekte. Zudem schlagen die Experten vor, eine Liste mit zwölf Warnhinweisen auf angeborene Immundefekte in das reguläre Untersuchungsprotokoll für Neugeborene, Babys und Kleinkinder zu integrieren – eine einfache, effektive Maßnahme, die nicht zuletzt die hohe Sterberate von betroffenen Säuglingen senken kann.
Die Experten der deutschen Gruppe sind zum größten Teil Mitglieder des FIND-ID-Steering Committees: Prof. Dr. med. Volker Wahn von der Berliner Charité, Prof. Dr. med. Fred Zepp von der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Prof. Dr. med. Reinhold Schmidt von der Medizinischen Hochschule Hannover, Prof. Dr. med. Tim Niehues vom Helios Klinikum Krefeld sowie Gabriele Gründl von der Deutschen Selbsthilfe Angeborene Immundefekte. Für die Gruppe konnten auch zwei engagierte Bundestagsabgeordnete gewonnen werden: Christine Aschenberg-Dugnus, Pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, und Nicole Bracht-Bendt, Vorsitzende der fraktionsübergreifenden Kinderkommission des Bundestages.
FIND-ID hat sich zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für primäre Immundefekte bei Fachärzten und Allgemeinmedizinern in Krankenhäusern und Praxen zu schärfen. In der Initiative haben sich Zentren für primäre Immundefekte, niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und die Patientenorganisation Deutsche Selbsthilfe Angeborene Immundefekte e. V. (dsai) zusammengefunden.
Interessenten können die Broschüre online anfordern über pid@rohdepublicpolicy.com oder als Download unter http://ots.de/71zrM

Quelle: ots-Originaltext: FIND-ID Netzwerk für Angeborene Immundefekte vom 24.1.2012

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