Kindeswohl und Politik

Ausgabe 04/25 unser Zeitschrift frühe Kindheit

Kindeswohl und Politik

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen … ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ — Artikel 3 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention

Dieser Grundsatz ist das Fundament des gesamten Kinderrechtssystems. Doch trotz seiner Klarheit wird das Kindeswohl in Politik, Justiz, Verwaltung und vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens noch immer nicht ausreichend berücksichtigt.

frühe Kindheit Ausgabe 04/25
frühe Kindheit Ausgabe 04/25

Aus dem Inhalt:

Im besten Interesse des Kindes
Plädoyer für ein an den Kinderrechten orientiertes Verständnis des Kindeswohls
Jörg Maywald, Berlin

Der Nationale Aktionsplan Kinderchancen:
Zu Aufwachsensbedingungen, Teilhabechancen und Beteiligungsmöglichkeiten von benachteiligten Kindern und Jugendlichen
Gerlinde Janschitz, Jessica Knauer, Laura Castiglioni, München

Personelle Unterbesetzung als Risiko für das Kindeswohl
Till Mischko, Berlin

Interview mit Claudia Kittel: „Keine staatlichen Maßnahmen, auch nicht zum Schutz von Kindern, ohne Gehör und Berücksichtigung der views von Kindern“
Claudia Kittel, Berlin

Unsere neue Ausgabe der
frühen Kindheit zeigt:

  • Kinder- und Jugendarmut bleibt alarmierend hoch
  • Der Fachkräftemangel gefährdet die Qualität von Bildung, Betreuung und Erziehung
  • Der Kindeswohlvorrang wird in Deutschland nur in wenigen Rechtsbereichen tatsächlich verbindlich angewandt

Wir fragen:

  • Was bedeutet Kindeswohl konkret?
  • Wie müssen Entscheidungsprozesse gestaltet sein, damit Kinder wirklich im Mittelpunkt stehen?
  • Warum muss die Sichtweise der Kinder zwingend einbezogen werden.
  • Und wie kann eine armuts- und diversitätssensible Beteiligung – wie beim Nationalen Aktionsplan Kinderchancen – gelingen?

Die Ausgabe macht deutlich: Die ernsthafte Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist überfällig. Es betont die Verpflichtung von staatlichen und nichtstaatlichen Akteur*innen das Kindeswohl konsequent und rechtskreisübergreifend zu berücksichtigen.