Kritik des PAN NRW e. V. am Referentenentwurf zum Kindschaftsrecht: Drohen Pflegekindern künftig weniger Schutz und Pflegefamilien weniger Rechte?

12.07.2026

Kritik des PAN NRW e. V. am Referentenentwurf zum Kindschaftsrecht: Drohen Pflegekindern künftig weniger Schutz und Pflegefamilien weniger Rechte?

PAN NRW e.V., 12.07.2026

PAN NRW e.V.
PAN NRW e.V.

Der neue Referentenentwurf zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz stößt im Pflegekinderwesen auf deutliche Kritik. Nach Einschätzung von PAN NRW e. V. werden die im Koalitionsvertrag angekündigten Stärkungen der Rechte von Pflegeeltern und Pflegekindern nicht erreicht. Stattdessen drohten Verschlechterungen bei der rechtlichen Absicherung von Pflegeverhältnissen.

Geringer Schutz vor Herausnahme aus der Pflegefamilie (§ 1701 KiMog)
Der Entwurf erleichtert den Wechsel eines Pflegekindes in eine andere Pflegestelle. Besonders kritisch bewertet der PAN NRW e. V., dass unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine sofortige Herausnahme ohne vorherige familiengerichtliche Genehmigung möglich sein soll. Dies widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die den Schutz gewachsener Bindungen zwischen Pflegekindern und ihren Pflegefamilien besonders hervorhebt.

Schwächung der elterlichen Befugnisse von Pflegeeltern (§ 1697, § 1698 KiMog)
Der Gesetzentwurf schließt eine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf Pflegeeltern ausdrücklich aus. Zudem könnten Sorgeberechtigte die Befugnisse der Pflegeeltern in Angelegenheiten des täglichen Lebens jederzeit einschränken. Der PAN NRW e. V. bewertet dies als praxisfern und nachteilig für das Kindeswohl – insbesondere bei langfristig angelegten Pflegeverhältnissen.

Fehlende Stärkung der Verfahrensrechte
Nach Auffassung des PAN NRW e. V. sollten Pflegeeltern verbindlich an familiengerichtlichen Verfahren beteiligt werden, die ihr Pflegekind betreffen. Zudem sollten sie ein eigenes Beschwerderecht in Sorge- und Umgangsverfahren erhalten. Die derzeit vorgesehenen Regelungen würden diesen Anforderungen in der Praxis nicht ausreichend Rechnung tragen.

Zur Stellungnahme:
https://pan-ev.de/wp-content/uploads/2026/07/Stellungnahme-Paten_02_2026.pdf

Quelle: PAN NRW e.V., 12.07.2026